====== Informationen zur eAU ====== Eine Anfrage von eAU-Daten ist ausschließlich für gesetzlich Krankenversicherte und nur bei Vorliegen einer * Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Vertragsarzt / Vertragszahnarzt (§ 295 Abs. 1 Satz 1 SGB V) oder * Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall und Berufskrankheiten (§ 201 Abs. 2 SGB VII) oder * Arbeitsunfähigkeit bei stationärer Krankenhausbehandlung Krankenkasse (§ 301 Abs. 1 Satz 1 SGB V) zulässig. Eine Anfrage von eAU-Daten ist insofern bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern insbesondere bei Vorliegen * einer Arbeitsunfähigkeit ohne Feststellung durch einen Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt (dreitägige Karenzzeit) * einer Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme eines Sozialversicherungsträgers * einer Vorsorgeleistung (Mutter-Kind- oder Vater-Kind- Maßnahme) * eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes nach § 16 Absatz 1 Mutterschutzgesetz * eines Bezuges von Kinder-Krankengeld oder Kinderverletztengeld * einer durch einen Privatarzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit nicht zulässig.